Geocaching-Verbot in North Carolina



4 Antworten zu “Geocaching-Verbot in North Carolina”

  1. Hallo Carsten.

    Zu Deinem Abschnitt „Die einzige Lösung:“:
    Das kann ich nur unterschreiben!

    Was wir schon immer sagen: Der konzeptbedingte Selbstregulierungsmechanismus über _ehrliche_ Rückmeldungen in Logs, ggf. SBA oder Cache melden bietet im Bereich Geocaching die _wirkliche_ Chance, dass das Hobby tatsächlich durch Selbstregulierung auf Dauer funktionieren kann. Solche Mechanismen bietet kaum ein anderes Hobby und minimiert Angriffspunkte von außen!

    Und die persönliche Ansprache (möglichst ohne den erhobenen, pädagogischen Zeigefinger) bringt nach unseren Erfahrungen am meisten.

    Gerade Neueinsteiger sind dankbar für alle Tipps und Hinweise von Erfahrenen vor Ort. Und gerade durch Anfängerfehler geschehen – meistens völlig unabsichtlich – Verfehlungen, die im Bereich Natur- und Denkmalschutz, Jagd oder Forst dann (in der Masse) sauer aufstoßen.

    Die Suche nach dem offenen, konstruktiven Dialog mit Jagd, Forst, Naturschutz, Polizeien vor Ort bringt nach den bei uns eingetroffenen Rückmeldungen fast immer für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen.

    Auch wäre es nicht verkehrt, in den Reihen der geocachenden [Anwälte, Beamte, Handwerker, Lehrer, setze beliebigen Beruf ein], diejenigen zu identifizieren, die im Bereich Naturschutz entsprechend gute Verbindungen haben und sie „Pro Geocaching“ nutzen können. Haltet auf Stammtischen oder Events nach diesen Personen Ausschau. Und noch mal ganz deutlich für alle: Das muss alles nicht über einen Verein oder soll gar nicht über uns organisiert sein. Es ist schwierig, aber möglich (Selbstorganisation der gut vernetzten Geocacher).

    Bei allen Differenzen, die es gibt/gegeben hat: Bei _dem_ Ziel (möglichst wenig Angriffsfläche durch richtiges Verhalten in der Natur bieten) ziehen wir gern gemeinsam an einem Strang!

    Beste Grüße
    Jörg (DWJ_Bund)
    Deutsche Wanderjugend

  2. Ich musste mittlerweile feststellen, das es um die NSG sehr viel Halbwissen bis gar nichts wissen gibt. Auch bei den offiziellen vor Ort. Die unterschiedlichen Rechte und Pflichten zu einem NSG sind so unterschiedlich, wie es Bundesländer gibt und Gebiete an sich. Man kommt nicht umhin sich die Rechtsverordnungen anzulesen um einem NSG gerecht zu werden. Die allgemeine Regel „Nicht die Wege verlassen und nichts zurücklassen“ kann zu wenig oder zu viel sein.

  3. @KoenigDickBauch: Ja, das ist leider war. Manche „verteidigen ihr NSG“ mit Zähnen und Klauen mit Maximalforderungen (dass man sich noch freuen kann, dass „ihro Gnaden“ ein Betreten auf dem Weg „zulassen“). Einige wissen aber manchmal gar nicht selber um den eigentlichen Schutzzweck des entsprechenden Gebietes (=haben jemals die jeweilige Verordnung selbst gelesen! selbst schon erlebt).

    Wie immer wäre eine gesunde Portion Augenmaß angebracht, das Betreten eben zu einem schönen Erlebnis zu machen. Denn was man kennt, schützt man auch (eher).

    Die allgemeine Regel mit den Wegen nicht verlassen oder den Hund nur angeleint im NSG mitzunehmen, deckt aber zu 90-95% der Verordnungsinhalte ab. Oder habt ihr andere Erfahrungswerte?

    Beste Grüße
    Jörg (DWJ_Bund)
    Deutsche Wanderjugend