Di 30 Sep 2008
Unbefugtes Betreten …
Geschrieben von Carsten unter Geocaching
[4] Kommentare
… ist bei Grundstücksbesitzern nicht gerne gesehen. Leider sehen das die Owner von Caches oft anders. Vorgestern wurde z.B. im IRC diskutiert, ob man auf einer Bergbauhalde einen Cache verstecken darf. Diese wird zwar nicht mehr aktiv genutzt, ist aber immer noch durch “Betreten verboten”-Schilder gesperrt. Den potentiell zukünftigen Cacheowner schien das aber überhaupt nicht zu stören. Andere Leute, zum Beispiel Paraglider, wären ja auch auf dem Gelände unterwegs. Mir ist immer noch nicht klar, wie das wahrscheinliche Fehlverhalten (wahrscheinlich deshalb, weil die Paraglider rein theoretisch eine Genehmigung haben könnten) die aufgestellten Schilder außer Kraft setzen soll. Mit der Meinung, dass die Schilder doch unmissverständlich sind und ein Betreten des Geländes untersagt ist, stand ich leider ziemlich alleine da. So wird dort wohl trotz Beschilderung ein Cache entstehen, der Konfliktpotential hat.
Als aktuelles Beispiel gibt es da gerade wieder zwei Fälle, die Geocaching nicht unbedingt in ein gutes Licht rücken. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist in Celle und Lüneburg auf Dosen aufmerksam geworden, die auf gesperrtem Gelände liegen. In Celle kommen möglicherweise sogar noch die Kosten für einen Polizeieinsatz auf den Owner zu. Alles in allem keine gute Werbung bei Behörden für unser Hobby.
Daher soll dieser Artikel die Owner von Caches nochmal daran erinnern, dass sie es mit der Wahl der Verstecke in der Hand haben, ob unser Hobby in der Öffentlichkeit eher positiv oder negativ gesehen wird. Wenn ein Versteck Konfliktpotential birgt, sollte man es sich dreimal überlegen, ob unbedingt genau dort eine Dose versteckt werden muss. Früher oder später stolpert der Besitzer oder Verwalter des Geländes nämlich doch mal darüber und das kann dann unter Umständen teuer werden, wie schon einige Cacher erfahren mussten.


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02.Oktober 2008 um 13:55
Abgefahren; da kommt der Kampfmittelräumdienst zu einem LOST Place? Wegen Terrorverdacht?
Was ist mit LPs, bei denen an einer Landstraße metergroße Löcher im Zaun, aber auch “Betreten Verboten”-Schilder von weitem zu sehen sind?
Man darf nicht drauf, aber der Besitzer schert sich offensichtlich nicht darum.
Ich würde das Gelände betreten und bei unbedoster Fläche im Zweifel nur einen Mikro legen. Für Tauschware und Trackables eignet sich dann ein großer Bonuscache ausserhalb des Geländes.
Wäre das problematisch oder “nur” grenzwertig?
02.Oktober 2008 um 16:21
Ob grenzwertig oder nicht muss im Endeffekt jeder für sich entscheiden. Auch wenn ich mich jetzt vielleicht wie Radioscout aus dem grünen Forum anhöre, aber ganz sauber wäre nur eine Dose außerhalb des Geländes. Und wer es nicht lassen kann, guckt es sich dann so an. Im Interesse des Hobbies sicherlich nicht die schlechteste Lösung.
Bei dem speziellen Fall war es übrigens nicht Terrorverdacht, sondern der Verdacht auf Giftgasgranaten aus dem 2. Weltkrieg, siehe Forum. Wenn da tatsächlich noch welche liegen, hätte das böse ins Auge gehen können.
02.Oktober 2008 um 19:10
In Lüneburg ist die Sache ganz glimpflich abgelaufen.
Die Owner haben sich mit dem “Kläger” in Verbindung gesetzt und den Cache archiviert.
mfgM.B.
09.Oktober 2008 um 21:58
Moin.
Und selbst wenn jemand eine Dose dort legt UND sie freigeschaltet wird. Man *MUSS* nicht alles suchen was ausgelegt ist. Man darf auch denken und sich gegen gewisse Dinge entscheiden.
Immerhin leben wir in einem freien Land.